Neuer Helferausweis

Neuer Helferausweis, Verfahren 2023
! Anträge bitte bis 15. April 2023 !

Bereits 2016 hat der Ortenaukreis Helferausweise für ehrenamtlich engagierte FlüchtlingshelferInnen eingeführt, um dem ehrenamtlichen Einsatz eine Anerkennung zu geben. Der Ausweis macht zudem nach außen sichtbar, dass der Schutz Minderjähriger gerade in der Arbeit mit Geflüchteten einen hohen Stellenwert hat. Hierauf weist auch der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung immer wieder hin. Daher ist das Ausstellen eines Helferausweises an die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (§ 30a Abs.1 Nr.1 BZRG) gebunden – wie es auch gesetzlich vorgeschrieben ist.

Darüber hinaus verlangt das seit März 2020 gültige Masernschutzgesetz von ehrenamtlich Engagierten an Gemeinschaftsunterkünften (GU), die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, dass sie zwei Masernschutzimpfungen oder ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen. Dieser Nachweis (Kopie Impfausweis oder ärztliches Attest) ist dem Antrag ebenfalls beizufügen, wenn Sie sich an einer Gemeinschaftsunterkunft engagieren möchten.

Voraussetzung dafür ist ein erweitertes Führungszeugnis, das bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss. Dieses Zeugnis und ggf. der Nachweis der ausreichenden Immunität gegen Masern muss dem Migrationsamt vorgelegt werden, das anschließend das Zeugnis zurückschickt, den Ausweis erstellt und verteilt.

Dieses Verfahren kann, für alle die in Friesenheim gemeldet sind, vereinfacht werden:

  1. UnterstützerInnen, die einen Helferausweis beantragen möchten,
    tragen sich bis 15. April 2023 bei einem Unterstützertreffen/Stammtisch in eine Liste (Anlage) ein oder senden die erforderlichen Angaben per E-Mail (netzwerk@solidaritaet-friesenheim.net) oder übermitteln die erforderlichen Angaben als Schreiben an den Vorstand (Eberhard Braun, Schwarzwaldstr. 6, 77948 Friesenheim).
  2. Diese Unterlagen werden dann dem Einwohnermeldeamt Friesenheim zur Erstellung der erweiterten Führungszeugnisse zugeleitet.
  3. Nachdem die erweiterten Führungszeugnisse an die UnterstützerInnen zugesendet wurden, bittet der erste Vorsitzende um eine kurze Einsicht entweder bei einem Unterstützertreffen/Stammtisch oder als Kopie per E-Mail an den Verein oder als Kopie an den Vorstand (Eberhard Braun).
  4. Der erste Vorsitzende bestätigt nach der Einsichtnahme, dass keine Einträge vorhanden sind und ggf. der erforderliche Impfschutz besteht. Er leitet diese notwendigen Angaben an das Migrationsamt des LRA Ortenaukreis weiter.
  5. Nach der Fertigstellung der Helferausweise bekommt er diese zugeschickt und verteilt diese an die ehrenamtlichen UnterstützerInnen.


Liste Beantragung erweitertes Führungszeugnis:

Name, VornamePostleitzahl, OrtStraße, Haus-Nr.geb. nach 31.12.1970Impfschutz MasernDatumUnterschrift / E-Mail