Ortenau: Zutritt zu GU’s eingeschränkt

Das Landratsamt Ortenaukreis hat ab sofort die Zugänge zu den Gemeinschaftsunterkünften eingeschränkt, um das Risiko für die Bewohner*innen zu minimieren.

Zutritt haben nur noch die Bewohner*innen selbst und das Personal. Alle ehrenamtlich Engagierten, die an einer Gemeinschaftsunterkunft tätig sind, werden gebeten, sich beim zuständigen Sozialdienst zu melden. Die Hauptamtlichen können für Sprachkurse und sonstige Aktivitäten, die sich ausschließlich an die Bewohner der jeweiligen Unterkunft richten, Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder in Kontakt mit einer infizierten Person war, muss sein Engagement für mindestens 14 Tage ruhen lassen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen und Erläuterungen unseres Gesundheitsamtes auf der Homepage des Landkreises (https://www.ortenaukreis.de/corona) und halten Sie sich an die Hygieneempfehlungen.